1. Ausstellung der Todesbescheinigung
Nach Eintreten des Todesfalls wird nach dem Feststellen der sicheren Todesmerkmale (Leichenflecken und Totenstarre) vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung bei der ersten Leichenschau ausgefüllt. In der Todesbescheinigung, auch Totenschein oder Leichenschauschein genannt, wird der genaue Todeszeitpunkt (Tag und Uhrzeit), die Art des Todes (natürlich / nicht natürlich) sowie die genaue Todesursache festgehalten.
2. Beauftragung Bestattungsunternehmen
Nachdem der Arzt oder die Ärztin die Todesbescheinigung ausgestellt hat, kann ein Bestattungsunternehmen für die Organisation der Bestattung beauftragt werden. Hierfür können Sie sich gerne einfach zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Tag der Woche telefonisch bei uns melden.
3. Überführung und Versorgung
Nachdem wir für die Bestattung beauftragt wurden, organisieren wir die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort (z.B. von zu Hause, aus dem Pflegeheim oder dem Krankenhaus). Nach der Abholung wird die verstorbene Person hygienisch versorgt, eingekleidet und in einen Sarg gebettet. Auch um jede weitere Überführung im Anschluss, z.B. zum Krematorium oder zum Friedhof kümmern wir uns.
4. Anzeigen des Sterbefalls und Beantragung Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim Standesamt und beantragen zwei Sterbeurkunden für Sie. Hierfür benötigen wir folgende Dokumente der verstorbenen Person: Personalausweis / Melderegister, Geburtsurkunde (falls ledig), Heiratsurkunde (falls verheiratet), Sterbeurkunde des Partners (falls geschieden), Scheidungsurteil (falls geschieden). Fehlen Dokumente, können wir diese auch organisieren.
5. Auswahl der Bestattungsart
Falls nicht schon zu Beginn geschehen, wählen Sie die gewünschte Bestattungsart aus: z.B. Feuer- oder Erdbestattung auf einem Friedhof, Baumbestattung im Ruheforst oder Friedwald oder eine Seebestattung in Nord- oder Ostsee.
6. Organisation Beisetzung mit oder ohne Lebens- & Abschiedsfeier
Wir unterstützen bei der Organisation der Beisetzung und kümmern uns um die Terminierung mit dem Beisetzungsort. Ist noch eine Lebens- & Abschiedsfeier gewünscht, koordinieren wir die Planung von der Dekoration bis hin zur musikalischen Begleitung.
7. Abmeldungen & Rente
Nachdem die Sterbeurkunden ausgestellt wurden, können damit alle Abmeldungen getätigt werden. Die Krankenkasse und die Rentenstelle werden automatisch von uns informiert. Besteht ein Anspruch auf Witwen- / Witwerrente stellen wir den Antrag für die 3-monatige Übergangsrente (Sterbevierteljahr) für Sie. Benötigen Sie weitere Unterstützung bei den Abmeldungen, sind wir auch hier für Sie da.