Ablauf einer Grabauflösung – Schritt für Schritt
Die Grabauflösung erfolgt in mehreren Schritten und wird meist von der Friedhofsverwaltung oder einem beauftragten Dienstleister durchgeführt. Als Bestatter unterstützen wir von Memovida Sie dabei, alle Formalitäten zu klären und den Ablauf reibungslos zu gestalten.
1. Kontaktaufnahme mit der Friedhofsverwaltung
- Antrag auf Grabauflösung stellen (falls erforderlich).
- Klärung der Fristen und Kosten.
- Information über den Ablauf und eventuelle Besonderheiten.
2. Organisation der Grababräumung
- Entfernung des Grabsteins, der Einfassung und der Bepflanzung.
- Fachgerechte Entsorgung oder Wiederverwendung von Materialien.
- Beauftragung eines Steinmetzes für die Entfernung des Grabsteins (falls nötig).
3. Einebnung der Grabfläche
- Erde wird aufgefüllt und eingeebnet.
- Fläche wird für eine spätere Nutzung vorbereitet (z. B. Neubelegung oder Begrünung).
4. Verbleib der sterblichen Überreste
- In der Regel verbleiben die Überreste im Boden.
- Umbettung ist nur mit behördlicher Genehmigung möglich.
Was passiert mit dem Grabstein nach der Auflösung?
Nach der Grabauflösung stellt sich die Frage, was mit dem Grabstein und anderen Grabmalen geschieht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die von der Friedhofsordnung, den Wünschen der Angehörigen und dem Zustand des Steins abhängen. Nachfolgend finden Sie einige Optionen für den Grabstein nach Auflösung der Grabstätte.
1. Wiederverwendung auf einer neuen Grabstelle
- Falls eine Umbettung erfolgt, kann der Grabstein auf dem neuen Grab weiterverwendet werden.
- Oft sind Anpassungen oder eine neue Beschriftung nötig.
2. Umgestaltung als Erinnerungsstück
- Manche Angehörige lassen den Grabstein in kleinere Gedenkstücke umarbeiten (z. B. als Gedenkplatte im Garten).
- Steinmetze bieten individuelle Bearbeitungen an.
3. Spende oder Verkauf des Grabsteins
- Manche Steinmetze bereiten alte Grabsteine auf und verkaufen sie weiter.
- In seltenen Fällen nehmen karitative Projekte gut erhaltene Grabsteine an.
4. Fachgerechte Entsorgung
- Falls keine Wiederverwendung möglich ist, wird der Grabstein zerkleinert und recycelt.
- Die Entsorgung erfolgt meist über den Friedhof oder Steinmetzbetriebe.
Verbleib der sterblichen Überreste – Welche Optionen gibt es?
Nach einer Grabauflösung stellt sich die Frage, was mit den sterblichen Überresten geschieht. In den meisten Fällen bleiben diese an Ort und Stelle, es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer Umbettung unter bestimmten Bedingungen.
1. Sterbliche Überreste verbleiben im Boden
- Standardverfahren: In der Regel verbleiben die Überreste im Grab, auch nach der Einebnung.
- Natürlicher Verwesungsprozess: Die Ruhezeit stellt sicher, dass die Verwesung weitestgehend abgeschlossen ist.
- Neubelegung des Grabfeldes: Die Fläche wird für zukünftige Bestattungen vorbereitet.
2. Umbettung der sterblichen Überreste
Erlaubt nur mit behördlicher Genehmigung. Mögliche Gründe für eine Umbettung:
- Familienumzug, sodass die Angehörigen das Grab weiterhin besuchen können.
- Friedhofsschließung oder Umgestaltung des Friedhofs.
- Religiöse oder persönliche Wünsche der Hinterbliebenen.
Ablauf:
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
- Exhumierung durch Fachpersonal.
- Überführung der Überreste in eine neue Grabstätte.
Ob die sterblichen Überreste im Boden verbleiben oder umgebettet werden, hängt von den individuellen Umständen ab. Memovida unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung und kümmert sich um alle organisatorischen Schritte.