Was danach folgt
4. Abholung der verstorbenen Person
Wir werden die Abholung umgehend veranlassen. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen noch etwas Zeit für die Verabschiedung benötigen, lassen Sie es uns wissen. In der Regel bleibt etwas Zeit, da Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes abgeholt werden müssen.
5. Registrierung des Todesfalls / die Sterbefallanzeige
Der Todesfall muss beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Auch das übernehmen wir für Sie. Hierfür benötigen wir folgende Dokumente der verstorbenen Person abhängig vom Personenstand:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Geschieden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
Wenn Dokumente nicht mehr auffindbar sind, können wir diese gerne für Sie bei den zuständigen Standesämtern organisieren.
6. Planung der Bestattung
Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, was Sie sich für die Bestattung wünschen. Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung werden? Wo soll die Ruhestätte der verstorbenen Person sein? Was wünschen Sie sich für die Feier? Im Anschluss übernehmen wir auch die Koordination mit dem gewünschten Friedhof für Sie.
7. Rente und Kündigung der Krankenkasse
Nachdem die Sterbeurkunden ausgestellt wurden, können damit alle Abmeldungen getätigt werden. Die Krankenkasse und die Rentenstelle werden von uns informiert. Besteht ein Anspruch auf Witwen- / Witwerrente stellen wir den Antrag für die 3-monatige Übergangsrente (Sterbevierteljahr) für Sie. Benötigen Sie weitere Unterstützung bei den Abmeldungen, sind wir auch hier für Sie da.