Das Berliner Testament – Sicherheit für Ehepaare und Hinterbliebene

Maximale Absicherung für Ehepaare: Erfahren Sie, wie das Berliner Testament Streit vermeidet, Pflichtteilsansprüche reduziert und die Erbfolge klar regelt!

Lo más importante de un vistazo

  • Das Berliner Testament sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab.
  • Es regelt die Erbfolge und verhindert Erbstreitigkeiten.
  • Der überlebende Ehepartner wird meist als Alleinerbe eingesetzt.
  • Erst nach dessen Tod erben die festgelegten Schlusserben.
  • Pflichtteilsstrafklauseln können Pflichtteilsforderungen vorbeugen.
  • Steuerliche Nachteile können durch kluge Gestaltung vermieden werden.
  • Ein Notar kann helfen, rechtliche Stolperfallen zu umgehen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Testaments verhindert unerwünschte Folgen.

Das Berliner Testament ist eine der häufigsten Formen des gemeinschaftlichen Testaments unter Ehepaaren. Es dient dazu, den überlebenden Partner finanziell abzusichern und eine klare Regelung für die Erbfolge zu schaffen.

Warum ein Berliner Testament?

  • Sicherheit für den Ehepartner: Der überlebende Ehegatte erbt zunächst alles und kann weiterhin im gewohnten Umfeld leben.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Klare Regelungen verhindern Konflikte zwischen Erben.
  • Schutz vor Pflichtteilsansprüchen: Durch spezielle Klauseln kann der Nachlass besser geschützt werden.
  • Planung der Schlusserben: Sicherstellung, dass das Vermögen später an die gewünschten Personen weitergegeben wird.

Ein Berliner Testament sorgt für Klarheit und Sicherheit – sowohl für den überlebenden Partner als auch für zukünftige Erben. Dennoch gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, die wir in diesem Artikel näher erläutern.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die ausschließlich von verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern erstellt werden kann. Es regelt, dass nach dem Tod eines Partners der überlebende Ehegatte zunächst allein erbt. Erst nach dessen Tod geht das Erbe an die sogenannten Schlusserben über, meist die gemeinsamen Kinder.

Wie funktioniert das Berliner Testament?

  • Einheitslösung: Der überlebende Partner wird zum Alleinerben. Die Kinder oder andere Erben erhalten ihr Erbe erst nach dessen Tod.
  • Trennungslösung: Der Nachlass wird direkt aufgeteilt – ein Teil geht an den Ehepartner, der andere an die Kinder oder andere Erben.

Vorteile dieser Regelung

  • Der überlebende Ehepartner kann das gesamte Erbe nutzen und bleibt finanziell abgesichert.
  • Streitigkeiten unter den Erben werden vermieden.
  • Es bietet eine einfache Möglichkeit, den Nachlass gemeinsam zu regeln.

Allerdings gibt es auch einige rechtliche und steuerliche Aspekte, die gut durchdacht werden sollten.

Wie wird ein Berliner Testament erstellt?

Damit ein Berliner Testament rechtsgültig ist, muss es bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ehepaare haben zwei Möglichkeiten, ihr Testament zu verfassen: handschriftlich oder notariell.

1. Eigenhändiges Testament (Privates Testament)

  • Muss vollständig handschriftlich von einem der Ehepartner verfasst und von beiden unterschrieben werden.
  • Datum und Ort sollten angegeben werden.
  • Kostengünstig, aber rechtliche Risiken bei unklaren Formulierungen.

2. Notarielles Testament

  • Wird von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt.
  • Garantiert Rechtssicherheit und verhindert Formfehler.
  • Kann im Zentralen Testamentsregister hinterlegt werden.
  • Verursacht einmalige Notarkosten, spart aber möglichen Erben spätere Streitigkeiten und Erbprozesskosten.

Wichtige Inhalte eines Berliner Testaments

  • Eindeutige Erbeinsetzung des überlebenden Partners.
  • Regelung der Schlusserben (z. B. Kinder, andere Verwandte).
  • Zusätzliche Klauseln, um Erbstreitigkeiten oder Pflichtteilsansprüche zu vermeiden.

Ein gut durchdachtes Testament schafft Sicherheit – für den Ehepartner und für die nachfolgende Generation.

Wichtige Klauseln im Berliner Testament

Ein Berliner Testament kann durch zusätzliche Klauseln individuell angepasst werden, um die Interessen des überlebenden Ehepartners und der späteren Erben bestmöglich zu schützen.

1. Pflichtteilsstrafklausel – Schutz vor Pflichtteilforderungen

  • Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder) können trotz Berliner Testaments ihren Pflichtteil direkt nach dem Tod eines Elternteils einfordern.
  • Die Pflichtteilsstrafklausel besagt:
    • Fordert ein Erbe seinen Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils ein, wird er beim zweiten Erbfall benachteiligt oder gar enterbt.
  • Vorteil: Verhindert, dass der überlebende Partner finanziell belastet wird.

2. Wiederverheiratungsklausel – Absicherung der Schlusserben

  • Falls der überlebende Ehepartner wieder heiratet, kann eine Klausel regeln, dass das Erbe an die Schlusserben (z. B. Kinder) übergeht.
  • Verhindert, dass ein neuer Ehepartner Einfluss auf das Erbe erhält.

3. Änderungsvorbehalte und Sonderregelungen

  • Möglichkeit für den überlebenden Partner, das Testament später unter bestimmten Bedingungen zu ändern.
  • Individuelle Regelungen, z. B. zum Schutz von minderjährigen Erben oder besonderen Vermögenswerten.

Durch gezielte Klauseln kann das Berliner Testament optimal an die persönliche Situation angepasst werden. Ein Notar kann helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.

Wer erbt nach dem Berliner Testament?

Das Berliner Testament regelt die Erbfolge in zwei Stufen: Zunächst erbt der überlebende Ehepartner, danach treten die sogenannten Schlusserben in Kraft.

1. Erste Erbfolge: Der überlebende Ehepartner als Alleinerbe

  • Nach dem Tod des ersten Ehepartners erhält der Überlebende das gesamte Vermögen.
  • Er kann das Erbe uneingeschränkt nutzen, verwalten oder sogar verkaufen.
  • Wichtig: Der überlebende Partner kann das Testament nachträglich oft nicht mehr ändern, es bleibt für ihn bindend.

2. Zweite Erbfolge: Die Schlusserben

  • Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners geht das Erbe an die Schlusserben über.
  • Meist sind dies die gemeinsamen Kinder, aber auch andere Personen können benannt werden.
  • Falls keine Schlusserben festgelegt wurden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Einheitslösung vs. Trennungslösung

  • Einheitslösung: Der überlebende Partner verwaltet das gesamte Erbe und gibt es später an die Schlusserben weiter.
  • Trennungslösung: Bereits beim ersten Erbfall wird ein Teil des Nachlasses direkt an die Kinder oder andere Erben verteilt.

Das Berliner Testament stellt sicher, dass der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert ist, während die Schlusserben langfristig bedacht werden.

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Pflichtteil und Berliner Testament – Was Erben wissen müssen

Auch wenn das Berliner Testament den überlebenden Ehepartner als Alleinerben einsetzt, haben Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Eltern des Verstorbenen) weiterhin das Recht, ihren gesetzlichen Pflichtteil einzufordern.

1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

  • Pflichtteilsberechtigt sind:
    • Kinder des Erblassers (auch uneheliche und adoptierte Kinder)
    • Eltern des Erblassers (falls keine Kinder vorhanden sind)
    • Ehepartner (wenn nicht im Testament als Erbe eingesetzt)
  • Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Enkel (sofern Kinder noch leben) oder andere Verwandte.

2. Wie hoch ist der Pflichtteil?

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
  • Beispiel:
    • Ohne Testament würde ein Kind 50 % des Erbes erhalten.
    • Mit Berliner Testament hat das Kind nur Anspruch auf 25 % als Pflichtteil (Hälfte der gesetzlichen Erbquote).

3. Risiken: Pflichtteilsforderungen können den überlebenden Ehepartner belasten

  • Wenn ein Kind nach dem ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt, muss der überlebende Ehepartner es sofort auszahlen – das kann finanzielle Engpässe verursachen.
  • Lösung: Eine Pflichtteilsstrafklausel kann verhindern, dass Kinder sofort ihren Anspruch geltend machen.

Das Berliner Testament schützt den überlebenden Partner, kann aber nicht vollständig verhindern, dass Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Gestaltung des Testaments ist daher essenziell.

Steuerliche Auswirkungen des Berliner Testaments

Das Berliner Testament bietet zwar Sicherheit für den überlebenden Ehepartner, kann aber steuerliche Nachteile mit sich bringen. Besonders die Erbschaftsteuer sollte berücksichtigt werden, um unnötig hohe Abgaben zu vermeiden.

1. Erbschaftsteuer und Freibeträge

  • Ehepartner haben einen steuerlichen Freibetrag von 500.000 €.
  • Kinder haben je einen Freibetrag von 400.000 €.
  • Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird nach dem Erbschaftsteuergesetz besteuert.

2. Steuerliche Belastung durch das Berliner Testament

  • Beim ersten Erbfall geht das gesamte Erbe an den Ehepartner → meist steuerfrei (wenn unter 500.000 €).
  • Beim zweiten Erbfall wird das gesamte Erbe erneut versteuert → Kinder können hohe Steuerlasten haben.

3. Beispielrechnung

  • Ein Ehepaar hinterlässt ein Vermögen von 900.000 €.
  • Beim ersten Erbfall zahlt der überlebende Ehepartner keine Steuer (unter Freibetrag).
  • Beim zweiten Erbfall erben die Kinder 900.000 €, aber ihr Freibetrag beträgt nur 400.000 € → 500.000 € werden versteuert!

4. Wie lassen sich Steuerfallen vermeiden?

  • Trennungslösung statt Einheitslösung: Kinder erhalten beim ersten Erbfall bereits einen Teil des Erbes und nutzen ihren Freibetrag.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Durch frühzeitige Übertragungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden (alle 10 Jahre steuerfrei).
  • Testamentsgestaltung mit Steuerberater abstimmen: Eine steueroptimierte Formulierung kann helfen, Belastungen zu reduzieren.

Das Berliner Testament sollte nicht nur die Erbfolge, sondern auch steuerliche Aspekte berücksichtigen, um spätere finanzielle Nachteile für die Erben zu vermeiden.

Berliner Testament und Scheidung – Was passiert mit der Regelung?

Eine Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Berliner Testament. In vielen Fällen verliert es seine Gültigkeit, doch es gibt Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten.

1. Gilt das Berliner Testament nach einer Scheidung noch?

  • Grundsätzlich wird das Testament mit der Scheidung unwirksam, sofern keine anderslautende Regelung getroffen wurde.
  • Das bedeutet, dass der geschiedene Ehepartner nicht mehr als Alleinerbe oder Schlusserbe vorgesehen ist.

2. Was passiert, wenn der Erblasser stirbt, während das Scheidungsverfahren läuft?

  • Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleibt das Berliner Testament in der Regel wirksam.
  • Ausnahme: Wenn einer der Ehepartner bereits die Scheidung offiziell beantragt hat und die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind, kann das Testament ebenfalls unwirksam werden.

3. Kann ein Berliner Testament für den Ex-Partner gültig bleiben?

  • Ja, wenn explizit im Testament festgelegt wurde, dass es auch im Falle einer Scheidung bestehen bleibt.
  • In diesem Fall sollte jedoch eine rechtliche Prüfung erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

4. Was sollten geschiedene Ehepartner tun?

  • Nach einer Scheidung sollte das Testament dringend überprüft und gegebenenfalls neu verfasst werden.
  • Falls das Berliner Testament nicht mehr gewünscht ist, kann es widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden.

Um unerwünschte Folgen zu vermeiden, ist es ratsam, das Testament regelmäßig zu überprüfen – insbesondere nach lebensverändernden Ereignissen wie einer Scheidung.

Berliner Testament für Unverheiratete – Gibt es Alternativen?

Das Berliner Testament ist ausschließlich Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Unverheiratete Paare können diese Regelung nicht nutzen, aber es gibt alternative Möglichkeiten, die Erbfolge zu regeln.

1. Warum das Berliner Testament nicht für unverheiratete Paare gilt

  • Laut deutschem Erbrecht sind nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner zur gemeinschaftlichen Testamentserstellung berechtigt.
  • Unverheiratete Partner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch – ohne Testament erbt stattdessen die gesetzliche Erbfolge (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister).

2. Alternative Lösungen für unverheiratete Paare

Erbvertrag

  • Eine vertragliche Vereinbarung beim Notar, die eine ähnliche Sicherheit wie ein Berliner Testament bietet.
  • Kann nicht einseitig widerrufen werden.
  • Pflichtteilsklauseln und individuelle Erbregelungen sind möglich.

Einzeltestament mit gegenseitiger Erbeinsetzung

  • Jeder Partner erstellt ein eigenes Testament und setzt den anderen als Erben ein.
  • Nachteil: Der überlebende Partner kann sein Testament nachträglich ändern.

Schenkungen zu Lebzeiten

  • Um Steuerbelastungen zu reduzieren, kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden.
  • Vorteil: Steuerfreibeträge werden alle 10 Jahre neu nutzbar.

Steuerliche Nachteile beachten

  • Ehepartner haben 500.000 € Steuerfreibetrag, unverheiratete Partner nur 20.000 €.
  • Erbschaftsteuern für unverheiratete Paare sind deutlich höher (Steuersatz bis zu 30 %).

Unverheiratete Paare sollten frühzeitig eine individuelle Erbregelung treffen, um den Partner rechtlich und finanziell abzusichern. Ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament kann dabei die beste Lösung sein.

Berliner Testament ändern oder widerrufen

Ein Berliner Testament ist grundsätzlich bindend, doch unter bestimmten Umständen kann es geändert oder sogar widerrufen werden. Dabei ist zu beachten, ob beide Ehepartner noch leben oder ob bereits ein Partner verstorben ist.

Kann ein Berliner Testament geändert werden?

Solange beide Ehepartner leben:

  • Änderungen sind jederzeit möglich, wenn beide Partner zustimmen.
  • Dies kann durch ein gemeinsames neues Testament oder eine ergänzende notarielle Vereinbarung erfolgen.
  • Ein einseitiger Widerruf ist nur gültig, wenn er dem anderen Partner offiziell zugeht.

Nach dem Tod eines Ehepartners:

  • Das Testament wird unwiderruflich – der überlebende Partner kann es in der Regel nicht mehr ändern.
  • Ausnahme: Falls im Testament ausdrücklich eine Änderungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Wie kann ein Berliner Testament widerrufen werden?

  • Gemeinsamer Widerruf durch Vernichtung des ursprünglichen Testaments oder durch eine neue testamentarische Regelung.
  • Einseitiger Widerruf: Nur gültig, wenn der andere Ehepartner darüber offiziell informiert wird.
  • Notarieller Widerruf: Besonders empfehlenswert, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Was passiert mit dem Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners?

  • Der überlebende Partner bleibt an die festgelegte Erbfolge gebunden.
  • Eine Änderung der Schlusserben ist meist nicht möglich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich erlaubt.

Unsere Standorte

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Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament bietet viele Vorteile, insbesondere für den überlebenden Ehepartner. Allerdings gibt es auch Nachteile, die bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden sollten.

Bindungswirkung – Einschränkung für den überlebenden Partner

  • Nach dem Tod eines Ehepartners kann der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr ändern.
  • Falls sich die Lebensumstände ändern (z. B. neue Ehe, veränderte finanzielle Situation), bleibt die ursprüngliche Erbregelung bestehen.
  • Eine Änderungsklausel kann Flexibilität ermöglichen.

Steuerliche Nachteile für die Schlusserben

  • Beim ersten Erbfall fällt meist keine Erbschaftsteuer an (Ehegattenfreibetrag: 500.000 €).
  • Beim zweiten Erbfall wird jedoch das gesamte Erbe auf die Kinder übertragen → hohe Steuerlast möglich.
  • Lösung: Steueroptimierte Gestaltung, z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten oder eine Trennungslösung.

Risiko von Pflichtteilsforderungen

  • Kinder, die beim ersten Erbfall nicht erben, können ihren Pflichtteil sofort einfordern.
  • Dies kann den überlebenden Partner finanziell belasten.
  • Lösung: Eine Pflichtteilsstrafklausel kann helfen, dies zu verhindern.

Probleme bei Patchwork-Familien

  • Falls ein Partner Kinder aus einer früheren Beziehung hat, kann das Berliner Testament zu Streitigkeiten führen.
  • Die Kinder des zuerst verstorbenen Partners könnten von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wenn der überlebende Ehepartner das Vermögen anderweitig verwendet.
  • Lösung: Eine individuelle Erbregelung oder ein Erbvertrag für Patchwork-Familien.

Berliner Testament anfechten – Geht das?

Ein Berliner Testament ist grundsätzlich rechtsverbindlich, kann aber unter bestimmten Bedingungen angefochten werden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder glaubt, dass das Testament fehlerhaft ist, kann eine Anfechtung vor Gericht prüfen lassen.

Wer kann ein Berliner Testament anfechten?

  • Pflichtteilsberechtigte wie Kinder oder Eltern, wenn sie benachteiligt wurden.
  • Miterben, die durch das Testament schlechter gestellt wurden als erwartet.
  • Dritte, die der Meinung sind, dass das Testament nicht rechtmäßig erstellt wurde.

Gründe für eine Anfechtung

Formfehler

  • Das Testament wurde nicht handgeschrieben oder ist unvollständig.
  • Eine notarielle Beglaubigung fehlt, falls sie erforderlich war.

Testierunfähigkeit des Erblassers

  • Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Testamentserstellung krank, dement oder geistig nicht mehr voll handlungsfähig.
  • Ärztliche Gutachten oder Zeugenaussagen können dies belegen.

Täuschung, Drohung oder Irrtum

  • Der Erblasser wurde unter Druck gesetzt oder getäuscht, sodass er das Testament nicht freiwillig erstellt hat.
  • Irrtümer, z. B. über die Erbfolge oder über steuerliche Konsequenzen, können eine Anfechtung begründen.

Pflichtteilsverletzung

  • Pflichtteilsberechtigte wurden im Testament übergangen, obwohl sie gesetzlich Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.

Wie läuft die Anfechtung eines Berliner Testaments ab?

  1. Anfechtungsklage beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.
  2. Nachweise und Beweise für den Anfechtungsgrund erbringen.
  3. Gericht prüft das Testament und entscheidet über die Gültigkeit.

Erfolgschancen und Risiken

  • Eine Anfechtung ist nicht immer erfolgreich – Gerichte verlangen klare Beweise für Fehler oder Unrechtmäßigkeiten.
  • Falls das Testament gültig bleibt, muss der Kläger eventuell Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen.

Berliner Testament: Muster & Beispiele

Ein Berliner Testament sollte klar formuliert und rechtlich einwandfrei sein. Nachfolgend finden Sie eine Muster-Vorlage, die an individuelle Bedürfnisse angepasst werden kann.

Muster für ein einfaches Berliner Testament

Handschriftliche Formulierung (Eigenhändiges Testament)

Beispiel:

Berliner Testament

Wir, die Eheleute [Vorname Nachname], geboren am [Datum], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], setzen uns hiermit gegenseitig als alleinige Erben ein.

Nach dem Tod des Letztversterbenden soll unser gemeinsames Vermögen an unsere Kinder [Name der Kinder] zu gleichen Teilen übergehen.

Ort, Datum

Unterschrift beider Ehepartner

Hinweis: Ein handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und von beiden Ehepartnern unterschrieben wird.

Muster für ein Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

Beispiel:

Falls einer unserer gesetzlichen Erben beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil einfordert, soll er auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil und keine weiteren Ansprüche erhalten.

Vorteil: Diese Klausel verhindert, dass Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte nach dem ersten Erbfall Ansprüche geltend machen und damit den überlebenden Ehepartner finanziell belasten.

Muster für ein Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel

Beispiel:

Falls der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstversterbenden erneut heiratet, soll der gesamte Nachlass sofort an unsere Schlusserben [Name der Kinder oder Erben] fallen.

Vorteil: Diese Klausel verhindert, dass das gemeinsame Vermögen an einen neuen Ehepartner übergeht und schützt die Schlusserben.

Notarielle Beratung für individuelle Anpassungen

  • Ein notarielles Testament sorgt für maximale Rechtssicherheit und kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Besonders bei größeren Vermögen, Patchwork-Familien oder besonderen Wünschen ist eine Beratung ratsam.

Häufige Fehler beim Berliner Testament – So vermeiden Sie Probleme

Ein Berliner Testament bietet viele Vorteile, doch Fehlformulierungen oder Nachlässigkeiten können zu erheblichen Problemen führen. Hier sind die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden.

1. Formfehler: Testament ist unwirksam

Häufiger Fehler:

  • Testament nicht handschriftlich verfasst (bei eigenhändigem Testament erforderlich).
  • Fehlende Unterschriften beider Ehepartner.
  • Kein Datum oder unvollständige Angaben.

Lösung:

  • Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern unterschrieben sein.
  • Ein notarielles Testament vermeidet Formfehler und bietet zusätzliche Sicherheit.

Unklare oder widersprüchliche Formulierungen

Häufiger Fehler:

  • Vage oder missverständliche Erbeinsetzung („Unsere Kinder sollen später erben“ – unklar, wer genau gemeint ist).
  • Fehlende Regelung für den Fall, dass ein Schlusserbe vor dem überlebenden Ehepartner stirbt.

Lösung:

  • Klare, eindeutige Formulierungen verwenden, z. B.:
    • „Unsere gemeinsamen Kinder [Namen] sind nach dem Tod des Letztversterbenden die alleinigen Erben zu gleichen Teilen.“
    • „Falls einer unserer Schlusserben vor uns verstirbt, erbt dessen gesetzlicher Nachkomme.“

Keine Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen

Häufiger Fehler:

  • Pflichtteilsberechtigte werden übergangen, ohne eine Pflichtteilsstrafklausel einzufügen.
  • Kinder können nach dem ersten Erbfall sofort ihren Pflichtteil einfordern und den überlebenden Ehepartner finanziell belasten.

Lösung:

  • Eine Pflichtteilsstrafklausel kann verhindern, dass Kinder nach dem ersten Todesfall sofort ihr Pflichtteil geltend machen.
  • Alternativ: Pflichtteilsberechtigte mit einem kleinen Erbanteil bedenken, um Streit zu vermeiden.

Steuerliche Nachteile nicht bedacht

Häufiger Fehler:

  • Überlebender Ehepartner erbt das gesamte Vermögen → Kinder zahlen beim zweiten Erbfall hohe Erbschaftsteuer.
  • Freibeträge der Kinder werden beim ersten Erbfall nicht genutzt.

Lösung:

  • Trennungslösung statt Einheitslösung: Kinder erhalten beim ersten Erbfall bereits einen Teil des Erbes, um Freibeträge optimal auszunutzen.
  • Frühzeitige Schenkungen in Betracht ziehen, um Steuerlast zu minimieren.

Berliner Testament nicht regelmäßig überprüft

Häufiger Fehler:

  • Testament bleibt über Jahrzehnte unverändert, obwohl sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse geändert haben.
  • Nach Scheidung oder Geburt eines weiteren Kindes wird das Testament nicht angepasst.

Lösung:

  • Testament alle 5–10 Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
  • Änderungsklauseln einfügen, um zukünftige Anpassungen zu ermöglichen.

Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich zur Information und stellen keine rechtlich bindende Beratung dar. Memovida kann und darf keine verbindlichen Auskünfte zu erbrechtlichen Fragen geben. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

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