Wer zahlt die Bestattungskosten?

Die Bestattungskosten tragen in der Regel die Erben. Falls diese nicht zahlen können, sind nahe Angehörige verpflichtet. Das Sozialamt kann in Härtefällen helfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erben sind grundsätzlich für die Bestattungskosten verantwortlich.
  • Angehörige haben eine Bestattungspflicht, aber nicht immer eine Zahlungspflicht.
  • Wenn Erben nicht zahlen können, haften nachrangige Angehörige.
  • Eine Erbausschlagung entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht.
  • Das Sozialamt übernimmt Kosten, wenn Angehörige finanziell überfordert sind.
  • Versicherungen und Vorsorgeverträge helfen, Kosten frühzeitig abzusichern.
  • Bestattungskosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein.
  • Memovida unterstützt bei Organisation, Formalitäten und finanziellen Fragen.

Ein Todesfall in der Familie ist stets eine emotionale Herausforderung. Neben der Trauerbewältigung stehen Angehörige oft vor der Frage, wer für die entstehenden Bestattungskosten aufkommen muss. In diesem Beitrag erläutern wir die rechtlichen Grundlagen der Kostentragungspflicht und zeigen auf, wie Memovida Sie in dieser schwierigen Zeit umfassend unterstützen kann.

Gesetzliche Grundlagen der Kostentragungspflicht

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Erben in der Regel verpflichtet, die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Dies bedeutet:

  • Primäre Kostentragungspflicht: Die Erben des Verstorbenen sind für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich.
  • Bestattungspflicht: Unabhängig von der Erbfolge sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Dies umfasst die Organisation und Durchführung der Beisetzung.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Bestattungspflicht nicht automatisch die Kostentragungspflicht beinhaltet. So können beispielsweise nahe Angehörige zur Organisation der Bestattung verpflichtet sein, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen, sofern sie nicht Erben sind.

Reihenfolge der Kostentragungspflichtigen

Sollten die Erben nicht in der Lage sein, die Bestattungskosten zu tragen, geht die Kostentragungspflicht auf andere Personen über. Die Reihenfolge gestaltet sich wie folgt:

  1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: Sie sind nach den Erben die nächsten in der Pflicht.
  2. Kinder des Verstorbenen: Volljährige Kinder sind nachrangig verpflichtet.
  3. Eltern des Verstorbenen: Sollten weder Ehegatte noch Kinder vorhanden oder zahlungsfähig sein.
  4. Geschwister des Verstorbenen: In Abwesenheit der zuvor genannten Personen.
  5. Großeltern und Enkelkinder: Weitere Verwandte in auf- und absteigender Linie.

Diese Reihenfolge kann je nach Bundesland variieren, da die Bestattungsgesetze Ländersache sind. Es empfiehlt sich daher, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.

Auswirkungen einer Erbausschlagung

Es kommt vor, dass potenzielle Erben das Erbe ausschlagen, beispielsweise aufgrund von Überschuldung des Nachlasses. In solchen Fällen gilt:

  • Erbausschlagung durch einzelne Erben: Die Kostentragungspflicht geht auf die verbleibenden Erben über.
  • Erbausschlagung durch alle Erben: Der Nachlass fällt an den Staat. Allerdings übernimmt der Staat die Bestattungskosten nur im Rahmen des vorhandenen Nachlasses. Reicht dieser nicht aus, können die Kosten auf unterhaltspflichtige Angehörige übertragen werden.

Unterstützung durch das Sozialamt

Sollten weder Erben noch unterhaltspflichtige Angehörige in der Lage sein, die Bestattungskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Unterstützung zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Unzumutbarkeit der Kostentragung: Wenn die Zahlung der Bestattungskosten für die verpflichtete Person finanziell nicht zumutbar ist.
  • Antragstellung: Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss zeitnah beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Das Sozialamt prüft den Antrag und übernimmt im Bedarfsfall die notwendigen Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung.

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Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder einfach anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie unverbindlich, besprechen alle Fragen die Sie haben und wie Sie sich den Ablauf Ihrer Bestattung wünschen.

Versicherungslösungen zur Abdeckung von Bestattungskosten

Um Angehörige finanziell zu entlasten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge. Diese umfassen unter anderem:

  • Bestattungsvorsorgevertrag: Mit einem Vorsorgevertrag können die individuellen Wünsche für die eigene Bestattung festgelegt und die Finanzierung sichergestellt werden. Das Geld wird hierfür auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder durch eine Versicherung abgesichert.
  • Risikolebensversicherung: Diese Versicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe an die begünstigten Personen aus. Sie dient primär dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern und kann zur Deckung der Bestattungskosten genutzt werden.
  • Sterbegeldversicherung: Eine speziell auf Bestattungskosten ausgerichtete Versicherung, die unmittelbar nach Vertragsabschluss oder nach einer Wartezeit greift und die Kosten übernimmt.
  • Gesetzliches Sterbegeld: Obwohl diese Leistung seit 2004 weitgehend abgeschafft wurde, haben bestimmte Personengruppen weiterhin Anspruch auf eine Einmalzahlung, darunter Opfer von Arbeitsunfällen oder Beamte.
  • Sparbuch oder spezielle Rücklagen: Wer frühzeitig Geld für die eigene Bestattung zurücklegt, kann seine Angehörigen finanziell entlasten. Allerdings kann in bestimmten Fällen das Sozialamt auf diese Rücklagen zugreifen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten

Unter bestimmten Umständen können Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist möglich, wenn:

  • Die Kosten den Wert des Nachlasses übersteigen: In diesem Fall können die übersteigenden Kosten in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Zumutbare Eigenbelastung: Es wird geprüft, ob die Kosten die zumutbare Eigenbelastung des Steuerpflichtigen übersteigen.

Es empfiehlt sich, hierzu einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu klären.

Wie Memovida Sie unterstützt

In Zeiten der Trauer möchten wir von Memovida Ihnen zur Seite stehen und Sie in allen Belangen rund um die Bestattung unterstützen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Umfassende Beratung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
  • Organisation der Bestattung: Von der Auswahl des Sarges oder der Urne über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Beisetzung – wir übernehmen die komplette Planung und Durchführung.
  • Unterstützung bei Formalitäten: Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Sterbeurkunden, der Abmeldung bei Behörden und der Kommunikation mit Versicherungen.
  • Finanzielle Beratung: Gemeinsam prüfen wir, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme oder -reduzierung bestehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit so viel Last wie möglich abzunehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Abschied von Ihrem geliebten Menschen.

Die Frage, wer die Kosten einer Bestattung trägt, ist rechtlich klar geregelt, kann jedoch im Einzelfall komplex sein. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren und im Bedarfsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Memovida steht Ihnen dabei als vertrauensvoller Partner zur Seite und begleitet Sie einfühlsam durch alle Schritte des Abschieds.

Für weitere Informationen oder ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir sind für Sie da.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen

Welche Angehörige müssen eine Beerdigung zahlen?

Die Erben sind primär zahlungspflichtig, danach enge Angehörige in gesetzlicher Reihenfolge.

Wann muss man keine Beerdigungskosten bezahlen?

Wenn man nicht erbt oder finanziell nicht leistungsfähig ist, kann eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich sein.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld vorhanden ist?

Falls Erben und Angehörige nicht zahlen können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten.

Wann müssen Kinder für die Beerdigung der Eltern zahlen?

Wenn sie Erben sind oder laut gesetzlicher Unterhaltspflicht dazu verpflichtet werden.

Wer bezahlt die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Falls alle Erben ausschlagen, kann die Pflicht auf unterhaltspflichtige Angehörige oder letztlich das Sozialamt übergehen.

Was passiert, wenn du deine eigene Beerdigung nicht bezahlen kannst?

Ohne Vorsorge tragen die Erben oder Angehörigen die Kosten, sonst hilft das Sozialamt bei Bedürftigkeit.

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