Wer erbt, wenn ich das Erbe ausschlage?
Die Erbausschlagung bedeutet nicht, dass der Nachlass verschwindet – stattdessen geht das Erbrecht automatisch auf die nächste berechtigte Person über. Die gesetzliche Erbfolge regelt genau, wer in diesem Fall das Erbe erhält. Doch was passiert, wenn alle Erben verzichten?
Regelungen der gesetzlichen Erbfolge
Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, tritt der nächste in der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle. Diese Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 1924–1936 klar geregelt:
- Kinder und Enkelkinder (Erben erster Ordnung)
- Falls vorhanden, erben zuerst die direkten Nachkommen des Erblassers.
- Gibt es mehrere Kinder, wird das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt.
- Schlägt ein Kind das Erbe aus, treten seine eigenen Kinder (Enkel des Erblassers) an seine Stelle.
- Eltern und Geschwister (Erben zweiter Ordnung)
- Falls der Erblasser keine Nachkommen hatte, erben die Eltern.
- Leben die Eltern nicht mehr, geht das Erbe an die Geschwister.
- Großeltern, Onkel und Tanten (Erben dritter Ordnung)
- Falls auch keine Geschwister vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen, rückt die nächste Verwandtschaftsstufe nach.
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Der Ehepartner erbt abhängig vom Güterstand einen Anteil des Nachlasses.
- In einer Zugewinngemeinschaft beträgt der Erbteil des Ehepartners mindestens 50 %.
Wichtig: Mit jeder Erbausschlagung rückt die nächste Person in der Erbfolge nach, bis ein Erbe die Erbschaft annimmt.
Können alle Erben das Erbe ausschlagen?
Ja, grundsätzlich kann jeder Erbberechtigte die Erbschaft ausschlagen. Doch was passiert, wenn nicht nur eine, sondern mehrere oder sogar alle potenziellen Erben verzichten?
- Wenn ein Erbe ausschlägt, wird automatisch der nächste gesetzliche Erbe berücksichtigt.
- In der Praxis kann es vorkommen, dass eine ganze Erbenreihe das Erbe nicht annehmen möchte – etwa bei überschuldeten Nachlässen.
- Selbst minderjährige Erben können das Erbe ausschlagen, allerdings müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) dies tun, oft mit gerichtlicher Zustimmung.
- Schlägt eine Person aus, sollte sie bedenken, dass die eigenen Kinder automatisch nachrücken. Falls auch sie nicht erben sollen, müssen die Eltern die Erbausschlagung im Namen ihrer Kinder erklären.
Tipp: Wer ein überschuldetes Erbe ausschlägt, sollte sicherstellen, dass auch nachfolgende Familienmitglieder informiert sind, damit sie rechtzeitig reagieren können.
Was passiert, wenn niemand das Erbe annimmt?
Wenn alle potenziellen Erben die Erbschaft ausschlagen, bleibt der Nachlass ohne Erben. In diesem Fall greift eine Sonderregelung:
- Das Erbe geht an den Staat.
- Der Staat übernimmt automatisch den Nachlass, aber nicht die Schulden.
- Gläubiger des Erblassers können dann nur noch auf das vorhandene Nachlassvermögen zugreifen.
- Das private Vermögen des Staates bleibt unberührt.
- Keine Haftung für Schulden.
- Der Staat haftet nicht für Verbindlichkeiten, sondern übernimmt nur das vorhandene Vermögen (sofern vorhanden).
- Falls der Nachlass überschuldet ist, bleibt er unangetastet und Gläubiger bleiben auf den Schulden sitzen.
Wichtig: Wer nicht sicher ist, ob das Erbe überschuldet ist, sollte rechtzeitig handeln und sich über die Fristen und Alternativen zur Erbausschlagung informieren.
Wer zahlt die Bestattung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie nach einer Erbausschlagung keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber dem Nachlass des Verstorbenen haben. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum – die Bestattungspflicht bleibt unabhängig von der Erbannahme bestehen. Wer also ein Erbe ausschlägt, muss sich dennoch um die Beisetzung kümmern oder für die Kosten aufkommen.
Wichtiger Hinweis: Auch bei Ausschlagung bleibt die Bestattungspflicht bestehen
Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und unabhängig vom Erbrecht. Das bedeutet:
- Die engsten Angehörigen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen – auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.
- Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen entspricht oft der Erbfolge, d. h.:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Weiter entfernte Verwandte
- Auch wenn eine Person nicht erbberechtigt ist oder das Erbe nicht antritt, bleibt sie dennoch bestattungspflichtig.
Wichtig: Die Ausschlagung eines Erbes entbindet nicht von der Pflicht, eine würdevolle Bestattung sicherzustellen.
Wer haftet für die Bestattungskosten?
Grundsätzlich tragen die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede:
- Erben übernehmen die Kosten aus dem Nachlass.
- Wenn das Erbe angenommen wird, werden die Bestattungskosten aus dem Nachlassvermögen beglichen.
- Bei einer Erbausschlagung haften die Angehörigen persönlich.
- Auch ohne Erbschaft müssen sie die Kosten privat tragen.
- Wenn die Angehörigen nicht zahlen können:
- In Fällen finanzieller Not kann Sozialbestattung beim Sozialamt beantragt werden.
- Voraussetzung: Nachweis, dass die Zahlung der Bestattungskosten unzumutbar ist.
- Das Sozialamt übernimmt dann eine einfache, aber würdevolle Bestattung.
Tipp: Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, lohnt es sich, die finanzielle Situation des Verstorbenen zu prüfen. Manchmal bestehen noch Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die für die Bestattung genutzt werden können.
Memovida hilft Ihnen in dieser Situation mit allen notwendigen Dienstleistungen
Der Tod eines Angehörigen bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich – insbesondere, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde. Wir von Memovida unterstützen Sie mit:
- Individueller Beratung zur Bestattungspflicht und möglichen finanziellen Lösungen
- Würdevollen und kostentransparenten Bestattungen nach Ihren Wünschen
- Hilfe bei Sozialbestattungen, falls eine Kostenübernahme durch das Sozialamt infrage kommt
- Unkomplizierte Organisation, damit Sie sich in dieser schweren Zeit nicht um Bürokratie kümmern müssen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten! Wir stehen Ihnen zur Seite, damit die Bestattung des Verstorbenen mit Respekt und in Ihrem finanziellen Rahmen durchgeführt wird.