Erbschein beantragen: Ablauf, Kosten & wichtige Tipps

Wer braucht einen Erbschein – und wer nicht? Erfahren Sie, wann dieses Dokument unverzichtbar ist und welche Alternativen es gibt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Erbschein bestätigt die Erbenstellung und regelt die Nachlassverfügung.
  • Er wird benötigt, wenn es kein notarielles Testament gibt.
  • Banken, Behörden und Grundbuchämter verlangen oft einen Erbschein.
  • Alternativen sind notarielle Testamente oder bankinterne Vollmachten.
  • Der Antrag erfolgt beim Nachlassgericht mit bestimmten Dokumenten.
  • Die Kosten hängen vom Nachlasswert und den Gerichtsgebühren ab.
  • Die Bearbeitung dauert meist 4 bis 12 Wochen.
  • Ein Erbschein kann bei Streitigkeiten angefochten oder widerrufen werden.

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er bestätigt die Erbenstellung und gibt an, wer als rechtmäßiger Erbe über den Nachlass des Verstorbenen verfügen darf.

Wann ist ein Erbschein notwendig?

Ein Erbschein wird benötigt, wenn:

  • keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt.
  • Banken oder Behörden einen Nachweis über die Erbenstellung verlangen.
  • Immobilien oder Grundstücke auf die Erben übertragen werden müssen (Grundbuchamt).
  • sich Erben gegenüber Dritten als berechtigte Nachfolger ausweisen müssen.

Wann kann auf einen Erbschein verzichtet werden?

Ein Erbschein ist oft nicht erforderlich, wenn:

  • ein notarielles Testament oder Erbvertrag existiert, das die Erben klar benennt.
  • Banken oder Versicherungen andere Nachweise akzeptieren.
  • es sich um geringe Vermögenswerte handelt, die ohne Erbschein übertragen werden können.

Alternative Nachweise zur Erbenstellung

  • Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Erbvertrag mit gerichtlicher Bestätigung
  • Bankinterne Vollmachten oder Konto-Verfügungsberechtigungen

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein kann nur von denjenigen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse am Nachlass haben. Dazu gehören gesetzliche und testamentarische Erben sowie in bestimmten Fällen auch Nachlassverwalter oder Gläubiger.

Gesetzliche und testamentarische Erben

  • Gesetzliche Erben: Falls kein Testament vorliegt, richtet sich die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dazu gehören:
    • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
    • Kinder und Enkelkinder
    • Eltern, Geschwister und weitere Verwandte je nach Erbordnung
  • Testamentarische Erben: Falls ein Testament oder ein Erbvertrag existiert, bestimmt der Erblasser selbst, wer erbt. Diese Personen können ebenfalls einen Erbschein beantragen, wenn das Testament nicht notariell beurkundet ist oder es Unklarheiten gibt.

Miterben und Erbengemeinschaften

  • Befinden sich mehrere Personen in einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe den Erbschein beantragen.
  • In der Regel wird ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben ausgestellt.
  • Alternativ kann ein Teilerbschein beantragt werden, der nur den Erbteil des jeweiligen Antragstellers bestätigt.

Sonderfälle: Erbfolge bei minderjährigen Erben

  • Ist ein Erbe minderjährig, können die gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) den Erbschein beantragen.
  • In bestimmten Fällen kann das Familiengericht eine Genehmigung verlangen, insbesondere wenn es um größere Vermögenswerte geht.
  • Falls kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird ein Vormund bestellt, der den Antrag stellvertretend einreichen kann.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Je nach Erbkonstellation und Erbfolge gibt es verschiedene Arten von Erbscheinen. Die Wahl des richtigen Erbscheins ist entscheidend, um den Nachlass rechtssicher zu regeln.

Einzel- und gemeinschaftlicher Erbschein

  • Einzelerbschein: Wird ausgestellt, wenn nur eine Person als Alleinerbe den gesamten Nachlass übernimmt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Wird für eine Erbengemeinschaft ausgestellt und weist alle Miterben sowie ihre jeweiligen Anteile am Nachlass aus.

Teilerbschein und Erbteilschein

  • Teilerbschein: Wird von einem einzelnen Miterben beantragt, um nur seinen eigenen Erbteil nachzuweisen.
  • Erbteilschein: Ähnlich wie der Teilerbschein, jedoch mit genauer Angabe über den prozentualen Anteil am Erbe.
  • Teilerbscheine sind besonders dann relevant, wenn sich Miterben nicht einigen können oder sich der Nachlass über mehrere Länder erstreckt.

Europäischer Erbschein für grenzüberschreitende Nachlässe

  • Wird benötigt, wenn der Verstorbene Vermögen in anderen EU-Staaten hinterlassen hat.
  • Er erleichtert die Anerkennung der Erbenstellung innerhalb der EU, sodass kein zusätzlicher Antrag in jedem einzelnen Land gestellt werden muss.
  • Zuständig ist das Nachlassgericht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Wo und wie beantragt man einen Erbschein?

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht, erfordert bestimmte Dokumente und folgt einem festgelegten Verfahren.

Zuständiges Nachlassgericht

  • Der Antrag muss beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen gestellt werden.
  • In Deutschland sind die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten angesiedelt.

Notwendige Dokumente und Unterlagen

Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
Sterbeurkunde des Erblassers

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Nachweis über die Erbenstellung (z. B. Testament mit Eröffnungsprotokoll, Erbvertrag oder Abstammungsnachweise)
  • Eidesstattliche Versicherung, dass keine weiteren erbberechtigten Personen bekannt sind
  • Falls erforderlich: Erbverzichtserklärungen anderer potenzieller Erben

Ablauf des Erbscheinsverfahrens

  1. Antragstellung: Persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar.
  2. Prüfung der Unterlagen: Das Gericht überprüft die Erbfolge anhand der eingereichten Dokumente.
  3. Anhörung möglicher Miterben: Falls Unklarheiten bestehen, können andere potenzielle Erben Stellung nehmen.
  4. Erteilung des Erbscheins: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Gericht den Erbschein aus.

Dauer bis zur Ausstellung des Erbscheins

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen, kann sich jedoch bei unklaren Erbfolgen oder fehlenden Unterlagen verlängern.

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Kosten und Gebühren für den Erbscheinsantrag

Die Beantragung eines Erbscheins ist mit Gerichts- und ggf. Notarkosten verbunden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

Wie berechnen sich die Gebühren?

  • Die Kosten für den Erbschein werden nach dem Gerichtskostengesetz (GNotKG) berechnet.
  • Maßgeblich ist der Reinnachlasswert – das heißt, das Vermögen des Erblassers abzüglich vorhandener Schulden.
  • Neben den Gerichtskosten für den Erbscheinsantrag fällt zusätzlich eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung an.

Gebührenordnung des Gerichts

  • Die Höhe der Gebühren steigt mit dem Nachlasswert und folgt einer festgelegten Gebührentabelle.
  • Die genaue Berechnung kann je nach individuellem Erbfall und Gerichtsentscheidungen variieren.

Um eine erste Einschätzung der Kosten zu erhalten, kann ein Notar oder Anwalt hinzugezogen werden.

Nachlasswert Gerichtsgebühr Gesamtkosten bei Antragstellung beim Nachlassgericht
10.000 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 330 €
110.000 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 870 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €
1.500.000 € 2.535 € 5.070 €
2.000.000 € 3.335 € 6.670 €

Zusätzliche Kosten (Notarkosten, Gutachten, Anwalt)

  • Wird der Antrag über einen Notar gestellt, fallen zusätzliche Beurkundungsgebühren an.
  • In komplizierten Fällen (z. B. unklare Erbfolge) kann ein juristisches Gutachten nötig sein, was weitere Kosten verursacht.
  • Anwaltliche Beratung ist optional, aber hilfreich bei Erbstreitigkeiten.

Möglichkeiten zur Kostenübernahme oder -minderung

  • Bei geringem Einkommen kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
  • Manche Banken akzeptieren statt eines Erbscheins ein notarielles Testament oder eine Vollmacht, wodurch die Erbscheinskosten entfallen.

Fristen und Zeitrahmen beim Erbscheinsantrag

Der Antrag auf einen Erbschein sollte zeitnah gestellt werden, insbesondere wenn der Nachlass schnell geregelt oder verwaltet werden muss. Es gibt jedoch gesetzliche Fristen zu beachten.

Bis wann muss ein Erbschein beantragt werden?

  • Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Erbschein beantragt werden muss.
  • Allerdings kann eine verspätete Beantragung dazu führen, dass Dritte (z. B. Banken oder Behörden) den Nachlass nicht freigeben.
  • Falls der Erbe seine Rechte über längere Zeit nicht geltend macht, kann in seltenen Fällen eine Verwirkung des Erbanspruchs eintreten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Dauer bis zur Ausstellung eines Erbscheins hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlen Dokumente, verzögert sich die Bearbeitung.
  • Arbeitsbelastung des Nachlassgerichts: In manchen Regionen können Wartezeiten mehrere Monate betragen.
  • Komplexität der Erbfolge: Bei mehreren Erben oder unklaren Erbverhältnissen kann sich das Verfahren verlängern.

Durchschnittliche Bearbeitungszeiten:

  • Einfache Erbfälle (z. B. mit notariell beglaubigtem Testament): ca. 4–6 Wochen
  • Komplexe Erbfälle (z. B. Erbengemeinschaften, internationale Nachlässe): bis zu 12 Wochen oder länger

Verzögerungen und ihre Ursachen

  • Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen
  • Erbstreitigkeiten oder Widersprüche anderer potenzieller Erben
  • Gerichtliche Überprüfung komplizierter Erbfolgen
  • Hohe Arbeitsbelastung der Gerichte

Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden.

Risiken und Probleme beim Erbscheinverfahren

Die Beantragung eines Erbscheins kann in bestimmten Fällen mit rechtlichen Risiken und Herausforderungen verbunden sein. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten Erben sich frühzeitig über mögliche Fallstricke informieren.

Anfechtung und Widerspruch gegen den Erbschein

  • Ein bereits ausgestellter Erbschein kann angefochten werden, wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht wurden oder ein bislang unbekanntes Testament existiert.
  • Miterben oder andere Anspruchsberechtigte können beim Nachlassgericht Widerspruch einlegen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.
  • Falls das Gericht nachträglich feststellt, dass der Erbschein falsch ist, wird dieser eingezogen und für ungültig erklärt.

Was passiert bei fehlerhaften Erbscheinen?

  • Inhaltliche Fehler (z. B. falsche Erbquote) können zu Verzögerungen und finanziellen Nachteilen führen.
  • Wurde ein Erbschein aufgrund falscher Angaben ausgestellt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • In Erbfällen mit Immobilien oder Firmenanteilen kann ein fehlerhafter Erbschein weitreichende wirtschaftliche Folgen haben.

Risiken für Miterben und Erbengemeinschaften

  • In einer Erbengemeinschaft können Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden.
  • Ein gemeinschaftlicher Erbschein führt oft zu Abstimmungsproblemen, wenn sich Erben nicht über die Verwaltung des Nachlasses einigen.
  • Falls sich die Miterben zerstreiten, kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Tipp: Bevor ein Erbschein beantragt wird, sollte geklärt werden, ob er wirklich notwendig ist und welche Konsequenzen er für die Erben hat. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar kann spätere Komplikationen vermeiden.

Spezialfälle: Erbschein und besondere Vermögenswerte

Nicht jeder Nachlass ist gleich – je nach Art der Vermögenswerte können besondere Regelungen gelten. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten es bei Immobilien, Bankkonten, Unternehmensanteilen und Schulden gibt.

Erbschein und Immobilien (Grundbuchamt)

  • Ist der Verstorbene als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, muss der neue Eigentümer nachgewiesen werden.
  • Ohne notarielles Testament oder Erbvertrag verlangen Grundbuchämter in der Regel einen Erbschein für die Umschreibung.
  • Falls eine Erbengemeinschaft erbt, werden alle Miterben gemeinsam als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen – eine spätere Einigung über die Nutzung oder den Verkauf kann schwierig sein.

Erbschein und Bankkonten

  • Viele Banken verlangen einen Erbschein, bevor sie Konten des Verstorbenen freigeben.
  • In manchen Fällen genügt jedoch ein notariell eröffnetes Testament oder eine Vollmacht über den Tod hinaus.
  • Tipp: Vor dem Erbfall kann eine Bankvollmacht sinnvoll sein, um den Erbscheinszwang zu umgehen.

Erbschein bei Unternehmen oder Firmenbeteiligungen

  • Bei geerbten Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen hängt die Notwendigkeit eines Erbscheins von der Rechtsform der Firma ab.
  • Bei Einzelunternehmen ist ein Erbschein oft erforderlich, während Gesellschaften (z. B. GmbH) eigene Regelungen zur Nachfolge im Gesellschaftsvertrag haben können.
  • Ohne klare Regelung kann es zu betriebsrechtlichen Problemen und Verzögerungen in der Unternehmensführung kommen.

Erbschein und Schulden des Erblassers

  • Mit dem Erbschein erhalten die Erben nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verpflichtungen des Erblassers.
  • Falls der Nachlass überschuldet ist, kann die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden.
  • Alternativ kann eine Nachlassverwaltung oder eine Dürftigkeitseinrede beantragt werden, um das private Vermögen der Erben zu schützen.

Tipp: Vor der Beantragung eines Erbscheins sollte geprüft werden, ob er notwendig ist oder ob alternative Nachweise ausreichen.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

FAQ

Was braucht man, um einen Erbschein zu beantragen?

Für den Antrag sind die Sterbeurkunde, ein Identitätsnachweis, ein Nachweis der Erbenstellung (z. B. Testament oder Erbvertrag) und eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.

Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden nach dem Gerichtskostengesetz (GNotKG) berechnet. Zusätzlich können Notarkosten anfallen.

Wer bekommt automatisch einen Erbschein?

Niemand erhält den Erbschein automatisch – er muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

Wann ist ein Erbschein zwingend notwendig?

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn es kein notarielles Testament oder keinen Erbvertrag gibt oder Banken, Behörden oder das Grundbuchamt einen Erbnachweis verlangen.

Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?

Ohne Erbschein kann es schwierig sein, über den Nachlass zu verfügen, insbesondere bei Immobilien oder Bankkonten ohne entsprechende Vollmacht.

Kann ich ohne Erbschein Erben?

Ja, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, der die Erbenstellung eindeutig nachweist, kann ein Erbschein oft entfallen.

Wann muss die Erbschaft nicht gemeldet werden?

Eine Erbschaft muss nicht gemeldet werden, wenn kein Erbschein erforderlich ist und keine steuerlichen oder behördlichen Verpflichtungen bestehen.

Hinweis: Memovida ist ein Bestattungsunternehmen und bietet keine rechtliche Beratung an. Dieser Artikel dient ausschließlich informativen Zwecken und ersetzt keine juristische oder notarielle Beratung. Für rechtsverbindliche Entscheidungen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt, Notar oder das zuständige Nachlassgericht wenden.

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