Steuerpflicht des verstorbenen Ehepartners
Nach dem Tod eines Ehepartners endet dessen Steuerpflicht nicht automatisch. Es gibt noch steuerliche Pflichten, die von den Hinterbliebenen erfüllt werden müssen. Dazu gehören die letzte Steuererklärung, mögliche Steuerforderungen sowie die Erbschaftsteuer.
Letzte Steuererklärung des Verstorbenen: Wer ist verantwortlich?
- Die Erben oder der überlebende Ehepartner sind verpflichtet, die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen einzureichen.
- Falls der Verstorbene Einkünfte hatte, für die noch eine Steuererklärung erforderlich ist (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen), muss diese nachträglich eingereicht werden.
- Die Steuererklärung wird für das gesamte Kalenderjahr erstellt, in dem der Todesfall eingetreten ist.
- In vielen Fällen kann eine gemeinsame Veranlagung mit dem überlebenden Ehepartner erfolgen, was steuerliche Vorteile bringt.
Tipp: Falls Unsicherheiten bestehen, kann ein Steuerberater helfen, mögliche Steuererstattungen zu sichern und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Offene Steuerforderungen und Nachzahlungen – was bedeutet das für die Hinterbliebenen?
- Falls der Verstorbene noch Steuerschulden hatte, gehen diese auf die Erben über.
- Offene Steuerforderungen müssen aus dem Nachlass beglichen werden.
- Falls es zu Nachzahlungen kommt, kann eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbart werden.
- Besteht die Gefahr einer Überschuldung des Nachlasses, können Erben innerhalb von sechs Wochen das Erbe ausschlagen, um nicht für Schulden aufkommen zu müssen.
Vorteil:
Steuererstattungen kommen den Erben zugute
Nachteil:
Steuerschulden werden ebenfalls vererbt
Erbschaftsteuer: Wann und wie wird sie fällig?
- Ob und wie viel Erbschaftsteuer gezahlt werden muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem geerbten Vermögen ab.
- Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €
- Liegt das geerbte Vermögen über diesen Freibeträgen, fällt Erbschaftsteuer an.
- Immobilienerben können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben, wenn sie die Immobilie selbst nutzen.
Hinweis: Erben müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall über die Erbschaft informieren. Falls Unsicherheiten bestehen, ist eine steuerliche Beratung empfehlenswert.
Witwen- und Witwerrente: Steuerliche Auswirkungen
Nach dem Tod des Ehepartners haben Hinterbliebene in vielen Fällen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Diese unterliegt jedoch der Steuerpflicht und kann sich auf die Steuerklasse auswirken. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen auseinanderzusetzen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Wie wird die Witwenrente versteuert?
- Die Witwen- oder Witwerrente zählt als zu versteuerndes Einkommen und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
- Ein bestimmter Anteil der Rente ist steuerfrei – dieser wird als Rentenfreibetrag bezeichnet und hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:
- Ab 2025 sinkt der steuerfreie Anteil auf 14 % der Rente.
- Der steuerpflichtige Anteil steigt entsprechend.
- Falls zusätzlich zur Rente ein eigenes Einkommen besteht (z. B. Gehalt oder Mieteinnahmen), kann dies zu einer höheren Steuerlast führen.
Vorteil:
Steuerfreier Anteil bleibt dauerhaft bestehen
Nachteil:
Bei zusätzlichem Einkommen kann die Steuerlast steigen
Einfluss auf die Steuerklasse
- Die Witwenrente allein ändert die Steuerklasse nicht.
- Nach dem Todesjahr und dem darauffolgenden Jahr erfolgt automatisch der Wechsel von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1 (oder Steuerklasse 2 für Alleinerziehende).
- Eine Kombination aus Witwenrente und eigenem Gehalt kann sich auf die Höhe der Steuerzahlungen auswirken.
Tipp: Lassen Sie prüfen, ob sich durch freiwillige Vorauszahlungen ans Finanzamt hohe Nachzahlungen vermeiden lassen.
Steuerfreibeträge für Hinterbliebene
- Versorgungsfreibetrag:
- Hinterbliebene können einen steuerlichen Freibetrag auf die Witwenrente geltend machen.
- Grundfreibetrag:
- Wie alle Steuerzahler haben auch Witwen und Witwer Anspruch auf den jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Ledige).
- Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesem Betrag, fallen keine Steuern an.
- Sonderregelungen:
- Bei niedrigen Renten kann der Härteausgleich greifen, sodass weniger oder keine Steuer gezahlt werden muss.
Wichtig: Die Steuerlast auf die Witwenrente hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Rentenbeginn, zusätzlichen Einkünften und den persönlichen Freibeträgen.