Überführung nach Deutschland – Ablauf und Anforderungen
Die Rückführung eines verstorbenen Menschen nach Deutschland ist ein komplexer Prozess, der genaue Planung und Erfahrung erfordert. Bei Memovida begleiten wir Sie dabei mit Sorgfalt, Respekt und organisatorischer Sicherheit.
Wer organisiert die Rückführung?
In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit internationaler Erfahrung – wie Memovida.
Wir übernehmen für Sie:
- die Koordination mit dem ausländischen Bestatter,
- alle notwendigen Transportdokumente,
- die Überführung per Flugzeug oder Spezialfahrzeug,
- und die Abstimmung mit den Behörden in beiden Ländern.
Unterschied zwischen Sarg- und Urnenüberführung
Sargüberführung:
- Der Verstorbene wird im Sarg transportiert.
- Es gelten strenge Vorschriften hinsichtlich der Hygiene, Abdichtung und Verpackung.
Urnenüberführung:
- Die Einäscherung erfolgt im Ausland, danach wird die Urne nach Deutschland überführt.
- In vielen Fällen ist dies die einfachere und kostengünstigere Option.
Wir beraten Sie individuell, welche Variante möglich und sinnvoll ist.
Welche Vorschriften gelten bei Rücktransporten?
- Internationale Rückführungen unterliegen spezifischen Hygiene-, Gesundheits- und Zollvorschriften.
- Erforderlich sind u. a.:
- ein Leichenpass bzw. eine Urnenfreigabe,
- Nachweise über die Todesursache (z. B. bei ansteckenden Krankheiten),
- und eine entsprechende Verpackung nach internationalen Standards.
Mit Memovida sind Sie auf der sicheren Seite – wir kümmern uns um eine rechtskonforme, pietätvolle und zügige Rückführung nach Deutschland.
Alternative: Beisetzung im Ausland
Nicht immer erfolgt nach einem Todesfall im Ausland eine Rückführung nach Deutschland. In vielen Fällen wünschen sich Angehörige – oder der Verstorbene selbst zu Lebzeiten – eine Beisetzung im Ausland. Auch diesen Weg begleiten wir von Memovida mit größter Sorgfalt und interkultureller Sensibilität.
Voraussetzungen für eine Bestattung im Ausland
Eine Beisetzung vor Ort ist grundsätzlich möglich, wenn die Todesumstände geklärt sind, alle gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt werden, und eine Sterbeurkunde vorliegt.
Zusätzlich ist oft eine behördliche Beisetzungsgenehmigung notwendig. Wir klären für Sie alle Voraussetzungen direkt mit den zuständigen Stellen.
Lokale Gepflogenheiten und gesetzliche Regelungen
Bestattungsrituale und Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land deutlich. In einigen Ländern ist ausschließlich die Feuerbestattung zulässig. In anderen bestehen feste Fristen oder religiöse Anforderungen. Auch der Zugang zu Friedhöfen oder Gedenkorten kann regional geregelt sein.
Memovida koordiniert die Abstimmung mit örtlichen Behörden und Bestattern, um einen würdevollen Ablauf sicherzustellen.
Wann eine Auslandsbestattung sinnvoll ist
Eine Beisetzung im Ausland kann in folgenden Fällen erwünscht oder empfehlenswert sein:
- Der Verstorbene war im Ausland wohnhaft oder dort verwurzelt.
- Es besteht eine emotionale Verbindung zum Land (z. B. Geburtsort, langjähriger Wohnsitz, Wunschort).
- Eine Rückführung wäre organisatorisch oder finanziell unverhältnismäßig aufwendig.
In allen Fällen beraten wir Sie persönlich, ob eine Beisetzung vor Ort möglich, sinnvoll und respektvoll umsetzbar ist.