3. Die Planung des Umzugs: Schritt für Schritt
Der Umzug in ein Pflegeheim ist mit vielen organisatorischen Aufgaben verbunden. Eine strukturierte Planung kann helfen, den Übergang so stressfrei wie möglich zu gestalten. Es gilt, wichtige Dokumente bereitzuhalten, Formalitäten zu klären und den eigentlichen Umzug reibungslos zu organisieren.
Wichtige Dokumente vorbereiten
Bevor der Umzug stattfinden kann, müssen verschiedene Unterlagen zusammengestellt werden. Dazu gehören:
Persönliche Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenkassenkarte
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Pflegegrad-Bescheid
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (falls vorhanden)
Medizinische Unterlagen
- Arztberichte und Diagnosen
- Medikamentenplan
- Impfpass
- Allergiepass
Finanzielle und vertragliche Unterlagen
- Rentenbescheide
- Kontoauszüge (zur Prüfung der Kostenübernahme durch das Sozialamt)
- Pflegeversicherungsnachweise
- Wohnungs- oder Hausmietvertrag (für Kündigung oder Weitervermietung)
Es empfiehlt sich, alle wichtigen Dokumente in einem Ordner zu sammeln, um sie jederzeit griffbereit zu haben.
Vertragsabschlüsse und Kündigungen
Mit dem Umzug ins Pflegeheim müssen verschiedene Verträge gekündigt oder angepasst werden:
Wohnungskündigung: Bei Mietverträgen sollte das Sonderkündigungsrecht genutzt werden, das bei Pflegeheim-Einzug gilt.
Versicherungen: Hausratversicherung kann meist gekündigt werden, während Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin bestehen bleiben.
GEZ, Telefon & Abonnements: Auch Rundfunkgebühren, Internetverträge oder Zeitungsabonnements sollten fristgerecht gekündigt werden.
Bankvollmacht erteilen: Falls der Pflegebedürftige nicht mehr selbst in der Lage ist, Bankgeschäfte zu erledigen, sollte eine Vollmacht für Angehörige vorliegen.
Antrag auf Kostenübernahme oder finanzielle Unterstützung
Die Kosten für das Pflegeheim sind oft hoch. Daher sollte frühzeitig geklärt werden, welche finanzielle Unterstützung möglich ist:
- Pflegekasse: Übernahme eines Teils der Pflegekosten je nach Pflegegrad
- Sozialamt: Falls das eigene Einkommen oder Ersparnisse nicht ausreichen
- Wohngeld & weitere Zuschüsse: Je nach persönlicher Situation können zusätzliche finanzielle Hilfen beantragt werden.
Eine frühzeitige Beratung bei der Pflegekasse oder einem Sozialdienst kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Je nach individueller Situation gibt es unterschiedliche Fristen, die eingehalten werden müssen:
Wohnungsauflösung: In der Regel gelten die üblichen Kündigungsfristen des Mietrechts (drei Monate), es sei denn, das Sonderkündigungsrecht greift.
Kostenübernahme-Anträge: Soll das Sozialamt die Pflegekosten übernehmen, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.
Heimvertrag abschließen: Je nach Verfügbarkeit von Pflegeplätzen muss ein Einzugstermin koordiniert werden. Manche Heime haben Wartelisten, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
4. Der Umzugstag: Was ist zu beachten?
Der Umzug ins Pflegeheim markiert einen entscheidenden Lebensabschnitt – sowohl für die betroffene Person als auch für deren Angehörige. Eine gute Vorbereitung kann helfen, diesen Übergang so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Checkliste für den Umzugstag
Am Umzugstag selbst gibt es viele Kleinigkeiten zu beachten. Folgende Checkliste hilft, den Überblick zu behalten:
- Notwendige Dokumente mitnehmen (Personalausweis, Krankenkassenkarte, Medikamentenplan, Pflegeheimvertrag)
- Wichtige Medikamente bereithalten
- Pflegehilfsmittel organisieren (z. B. Rollator oder Spezialbett, falls nicht vom Heim gestellt)
- Kleidung und persönliche Gegenstände einpacken
- Kontakt mit der Pflegeeinrichtung halten (letzte Absprachen, Uhrzeit der Ankunft)
- Den Übergang emotional begleiten (Vertrauen und Sicherheit vermitteln)
Welche Gegenstände dürfen mit ins Pflegeheim?
Damit sich der Pflegebedürftige in seinem neuen Zuhause wohlfühlt, sollten vertraute Gegenstände mitgenommen werden. Viele Pflegeeinrichtungen erlauben eine persönliche Gestaltung der Zimmer. Folgende Dinge sind meist sinnvoll:
- Bettwäsche & Handtücher – oft stellt das Heim diese, aber manche Bewohner bevorzugen eigene Textilien.
- Bequeme Kleidung – idealerweise leicht an- und auszuziehen, pflegeleicht und gut waschbar.
- Gut sitzende Schuhe – möglichst rutschfest und bequem.
- Persönliche Erinnerungsstücke – Fotos, kleine Deko-Elemente oder Erinnerungsgegenstände.
- Unterhaltungselektronik – Fernseher, Radio oder ein Tablet zur Kommunikation mit Angehörigen.
- Notizbuch oder Kalender – um Termine oder persönliche Gedanken festzuhalten.
Tipp: Vor dem Umzug sollte mit der Pflegeeinrichtung besprochen werden, welche Möbel oder größeren Gegenstände mitgebracht werden dürfen.
Unterstützung durch Angehörige und Umzugsunternehmen
Während einige Familien den Umzug selbst organisieren, kann es sinnvoll sein, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, das sich auf Seniorenumzüge spezialisiert hat. Diese Firmen bieten häufig Zusatzleistungen wie:
- Professionelle Verpackung & Transport
- Entrümpelung der alten Wohnung
- Endreinigung oder Wohnungsübergabe
Auch Angehörige spielen am Umzugstag eine wichtige Rolle. Eine ruhige, unterstützende Präsenz kann helfen, Ängste abzubauen und den Einstieg ins neue Umfeld zu erleichtern. Ein gemeinsames erstes Essen im Pflegeheim oder ein Spaziergang nach der Ankunft können dem Pflegebedürftigen helfen, sich wohler zu fühlen.
Der erste Tag im Pflegeheim: So gelingt die Eingewöhnung
Die ersten Stunden im neuen Zuhause sind oft von Unsicherheit geprägt. Um die Eingewöhnung zu erleichtern, sollte Folgendes beachtet werden:
- Vorstellung beim Pflegepersonal – Ein erstes Kennenlernen schafft Vertrauen.
- Zimmer gemeinsam einrichten – Persönliche Gegenstände aufstellen, um eine heimelige Atmosphäre zu schaffen.
- Alltagsabläufe erklären lassen – Essenszeiten, Pflegepläne und Aktivitäten besprechen.
- Soziale Kontakte ermöglichen – Falls möglich, andere Bewohner kennenlernen.
5. Finanzielle und rechtliche Aspekte
Der Umzug ins Pflegeheim bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und rechtliche Herausforderungen mit sich. Die Pflegekosten sind oft hoch, und es gilt, verschiedene Anträge und Formalitäten zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden und rechtliche Unsicherheiten zu klären.
Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim?
Die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Pflegekosten – werden anteilig von der Pflegekasse übernommen, abhängig vom Pflegegrad.
- Unterkunft und Verpflegung – müssen meist selbst gezahlt werden.
- Investitionskosten – Kosten für Instandhaltung der Einrichtung, oft nicht durch die Pflegekasse abgedeckt.
- Zusätzliche Betreuungs- und Komfortleistungen – z. B. Einzelzimmer, besondere Aktivitäten oder zusätzliche Pflegeangebote.
Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen bestimmten Anteil der Pflegekosten. Während höhere Pflegegrade in der Regel mit einer größeren finanziellen Unterstützung einhergehen, werden die tatsächlichen Heimkosten oft nicht vollständig gedeckt. Die verbleibenden Kosten müssen durch eigenes Einkommen, Rente, Ersparnisse oder staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden.
Sozialhilfe und weitere finanzielle Unterstützung
Falls das eigene Einkommen oder Erspartes nicht ausreicht, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt werden. Diese greift, wenn:
- Die Rente und Pflegekassen-Leistungen die Heimkosten nicht abdecken.
- Kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist.
- Angehörige finanziell nicht zur Unterstützung verpflichtet sind.
Unterhaltspflicht der Kinder:
Seit 2020 gilt das "Angehörigen-Entlastungsgesetz", das besagt, dass Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen.
Sonderkündigungsrecht für Mietverträge
Wer in ein Pflegeheim umzieht, kann seinen Mietvertrag unter erleichterten Bedingungen kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht es, die Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen – auch wenn der Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsieht.
Weitere wichtige Punkte:
- Kündigung schriftlich einreichen, am besten mit ärztlichem Nachweis über die Notwendigkeit des Pflegeheim-Aufenthalts.
- Übergabetermin frühzeitig mit dem Vermieter klären.
- Offene Nebenkostenabrechnungen prüfen.
Falls die Wohnung aufgelöst werden muss, können spezialisierte Entrümpelungsdienste helfen. Manche Pflegekassen bezuschussen die Kosten für die Haushaltsauflösung.
Was passiert mit der bisherigen Immobilie?
Falls der Pflegebedürftige eine eigene Immobilie besitzt, gibt es mehrere Optionen:
- Vermietung – Kann helfen, die Pflegekosten zu decken.
- Verkauf – Sollte strategisch geplant werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Übertragung an Angehörige – Möglich als vorzeitige Schenkung oder im Rahmen einer Erbschaftsregelung.
Achtung: Bei Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre kann das Sozialamt eine Rückforderung verlangen, wenn Sozialhilfe beantragt wird.
Kündigung von Versicherungen, Abonnements & laufenden Verträgen
Mit dem Umzug ins Pflegeheim werden viele bestehende Verträge überflüssig. Wichtig ist, diese fristgerecht zu kündigen:
- Telefon & Internet – Manche Anbieter gewähren ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim.
- GEZ / Rundfunkbeitrag – Kann mit Nachweis des Heimeinzugs abgemeldet werden.
- Hausrat- & Haftpflichtversicherung – Hausratversicherung ist oft nicht mehr nötig, Haftpflichtversicherung sollte beibehalten werden.
- Zeitungsabonnements & Mitgliedschaften – Kündigung oder Ummeldung nicht vergessen.