Ist es legal, Asche zu verstreuen? – Gesetze & Alternativen

Das Verstreuen von Asche ist in Deutschland nur eingeschränkt erlaubt. Erfahren Sie hier alle gesetzlichen Regelungen und mögliche Alternativen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Verstreuen von Asche ist in Deutschland meist verboten.
  • Einige Bundesländer erlauben Ascheverstreuung unter Auflagen.
  • Bremen gestattet das Verstreuen auf privatem Grund mit Verfügung.
  • Im Ausland ist Ascheverstreuung in vielen Ländern möglich.
  • Alternativen sind Seebestattung, Waldbestattung oder Diamantbestattung.
  • Eine Bestattungsverfügung erleichtert den Prozess der Ascheverstreuung.
  • Genehmigungen sind in Deutschland und im Ausland erforderlich.
  • Memovida unterstützt bei der Planung und Organisation der Bestattung.

Der Wunsch, die Asche eines geliebten Menschen an einem besonderen Ort zu verstreuen, ist weit verbreitet. Viele Menschen empfinden diese Form der letzten Ruhestätte als natürlich und tröstlich. Doch ist das Verstreuen der Asche in Deutschland legal? Welche Alternativen gibt es, wenn man den Wunsch dennoch umsetzen möchte? Memovida, Ihr Bestattungsunternehmen, unterstützt Sie einfühlsam und professionell bei allen Fragen rund um Bestattungsmöglichkeiten und die Erledigung aller notwendigen Formalitäten.

Gesetzliche Regelungen zum Verstreuen von Asche in Deutschland

In Deutschland gilt grundsätzlich der sogenannte Friedhofszwang, der besagt, dass die sterblichen Überreste eines Verstorbenen nur auf einem offiziellen Friedhof oder in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmen bestattet werden dürfen. Das bedeutet:

  • Die eigenmächtige Verstreuung von Asche ist grundsätzlich verboten.
  • Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist ebenfalls nicht erlaubt.
  • Es gibt jedoch einige Bundesländer mit speziellen Regelungen.

Ausnahmen in einzelnen Bundesländern

Einige Bundesländer haben den Friedhofszwang teilweise gelockert und erlauben das Verstreuen der Asche auf bestimmten Flächen:

  • Berlin: Ascheverstreuung auf ausgewiesenen Streuwiesen auf Friedhöfen ist möglich.
  • Brandenburg: Erlaubt das Verstreuen der Asche unter bestimmten Auflagen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Zulassung von Ascheverstreuungen auf genehmigten Flächen.
  • Nordrhein-Westfalen und Thüringen: Einzelne Friedhöfe bieten Streuwiesen für anonyme Ascheverstreuung an.
  • Bremen: Hier besteht eine Sonderregelung, die es erlaubt, Asche auf privaten Grundstücken oder an öffentlichen Orten zu verstreuen, sofern eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt.

Ascheverstreuung im Ausland – Welche Optionen gibt es?

Da Deutschland in vielen Fällen keine Möglichkeit der freien Ascheverstreuung bietet, entscheiden sich viele Menschen für eine Bestattung im Ausland. Einige Länder mit liberaleren Bestattungsgesetzen sind:

  • Schweiz: Die Asche darf in den Alpen, Flüssen oder auf Wiesen verstreut werden.
  • Niederlande: Hier gibt es die Option, Asche nach einer Wartezeit von vier Wochen an einem Ort der Wahl zu verstreuen.
  • Spanien und Frankreich: Erlauben Ascheverstreuungen an bestimmten Orten.
  • Tschechien: Keine strikten Bestattungsgesetze, daher ist das Verstreuen der Asche legal.

Memovida unterstützt Sie bei der Organisation einer Bestattung im Ausland, falls Sie diesen Weg wählen möchten.

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Alternative Bestattungsformen, wenn Ascheverstreuung nicht möglich ist

Falls eine Ascheverstreuung nicht infrage kommt, gibt es alternative Bestattungsarten, die eine naturnahe und individuelle Erinnerung ermöglichen:

  1. Seebestattung: Die Urne wird auf hoher See beigesetzt, oft mit einer Zeremonie.
  2. Waldbestattung: Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes im Friedwald beigesetzt.
  3. Diamantbestattung: Ein Teil der Asche wird zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst.
  4. Almwiesenbestattung (Schweiz): Die Asche wird in den Bergen verstreut.
  5. Luftbestattung: Die Asche wird aus einem Flugzeug in der Natur verstreut (z. B. in Frankreich oder den Niederlanden möglich).

Ablauf der Ascheverstreuung – Was muss beachtet werden?

Falls eine legale Ascheverstreuung in Deutschland oder im Ausland erfolgen soll, sind einige Schritte notwendig:

  1. Bestattungsverfügung hinterlegen: Der Verstorbene sollte seinen Wunsch zur Ascheverstreuung zu Lebzeiten festhalten.
  2. Genehmigungen einholen: In Deutschland nur auf ausgewiesenen Flächen möglich. Im Ausland sind Länderregelungen zu beachten.
  3. Bestatter beauftragen:Wir als erfahrenes Bestattungsunternehmen kümmern uns um die Organisation.
  4. Ascheverstreuung durchführen: Je nach Land und Bestattungsform erfolgt die Verstreuung mit einer Zeremonie oder still im kleinen Kreis.

Das Verstreuen der Asche ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen in einzelnen Bundesländern erlaubt. Wer eine freie Ascheverstreuung wünscht, muss oft auf das Ausland ausweichen. Alternativ gibt es naturnahe Bestattungsformen wie die Seebestattung oder Waldbestattung.

Memovida steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie in der Planung und Durchführung einer Bestattung ganz nach Ihren Wünschen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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